Auf Ausstellungen des Allgemeinen Rassehunde Clubs Deutschland e.V. kann jeder Hundebesitzer ausstellen, gleich welchem Verein oder Verband er angehört. Auch Hundehalter ohne Vereinszugehörigkeit können gleichberechtigt an Ausstellungen teilnehmen.
Zugelassen und gleichberechtigt sind alle Hunderassen. Es können auch Hunde ohne Ahnentafel nach Feststellung der Rassezugehörigkeit (reinrassig) ausgestellt werden. Für Mischlingsrassen werden Spezialringe ausgerichtet, diese laufen außer Konkurrenz in der Mischlingsklasse.
Impfungen
Es gibt in Deutschland keine gesetzliche Impfpflicht für Hunde.
Doch gehört zur Tierliebe ebenso der Tierschutz. Dieser bezieht sich in erster Linie auf das Wohl des Tieres. So gehört es zu der moralischem Pflicht eines Halters bei einem Hundewelpen im Alter von etwa zwei Monaten, eine Grundimmunisierung vom Tierarzt durchführen zu lassen
Bestimmungen für Hunde die nicht aus Deutschland stammen:
Die Impfung muss mindestens vier Wochen vor der Ausstellung stattgefunden haben und darf nicht länger als zwölf Monate zurückliegen. Der Impfpass ist bei der Anmeldung vorzulegen.
Daraus ergibt sich ein Mindestalter von 16 Wochen für einen Welpen, der in der Babyklasse vorgestellt werden soll, da der frühste Impfzeitpunkt für Tollwut die 12. Lebenswoche ist.
Hundebesitzer, die mit ihren Hunden aus dem Ausland einreisen, müssen zusätzlich eine amtstierärztliche Bescheinigung bei sich führen, die belegt, dass innerhalb der der letzten drei Monate vor der Ausstellung der Impfbescheinigung, weder am Herkunftsort des Ausstellers, noch in dessen Umgebung in einem Radius von 20 Kilometern Tollwut amtlich festgestellt worden ist.
Diese Vorschrift dient zum Schutz für Sie und Ihr Tier!
Kranke Hunde, und solche bei denen Verdacht auf Krankheit vorliegt, werden von der Ausstellungsleitung ausgeschlossen. Dies gilt ebenfalls für von Parasiten befallene Hunde.
Das Ausstellen von kupierten Hunden (außer jagdlich geführten), die nach dem 01. Juni 1998 geboren sind, ist laut Tierschutzgesetz untersagt. Solche Hunde werden ebenfalls von den Ausstellungen des ARCD e.V. ausgeschlossen. Diese Regelung betrifft alle Hunde aus dem In- und auch Ausland.
Das Richterurteil ist unanfechtbar. Wer einen Richter beleidigt oder dessen Werturteil kritisiert, wird von der Ausstellung ausgeschlossen, bereits ausgehändigte Preise werden aberkannt.
Formelle Fehler können der Ausstellungsleitung vorgetragen werden.
Auf der Hundeausstellung sollte sich jeder Hundebesitzer angemessen gegenüber seinem Tier verhalten. So ist es untersagt den Hund zu schlagen oder ihm auf andere Art und Weise Schmerz zuzufügen. Auch das Knien auf dem Hund zur Unterwerfung wird auf der Ausstellung nicht geduldet.
Hunde sind auf dem Ausstellungsgelände stets an der Leine zu führen. Bissige Hunde müssen einen Maulkorb tragen.
Jeder Aussteller soll sich fair und angemessen gegenüber anderen Ausstellern und deren Hunden verhalten. Verhaltensweisen, die andere Hunde während der Bewertung beeinflussen sind zu unterlassen, wie zum Beispiel:
Ein derartiges Verhalten kann zum Platzverweis und je nach schwere sogar zum Ausschluss auf kommenden Ausstellungen führen.
Hunde der Koppel- und Zuchtgruppen müssen in einer der vorstehenden Klassen ausgestellt und mindestens vier Monate alt sein. Es werden auch Anwartschaften vergeben.
Die Abgabe einer Meldung verpflichtet zur Zahlung der Meldegebühr und Anerkennung der Ausstellungsordnung.
Die Anmeldung kann online über das Anmeldeformular erfolgen - dies ist der schnellste und einfachste Weg. Um Voranmeldung zu den jeweiligen Ausstellungen wird gebeten. Nachmeldung für eine Ausstellung kann auf dieser bis 11 Uhr erfolgen. Die Nachmeldegebühr beläuft sich auf 5€.
Jeder gemeldete Hund ist nur unter dem im Zuchtbuch (Ahnentafel, Papier, etc.) eingetragenen Namen anzumelden, sofern vorhanden. Wer wissentlich falsche Angaben macht oder Veränderungen an seinem Hund vornimmt um den Richter zu täuschen, bekommt den zuerkannten Preis nicht ausgehändigt. Der Abstammungsnachweis der ausgestellten Hunde ist auf Verlangen vorzuweisen.
Die Ausstellungsleitung ist berechtigt Meldungen ohne Angaben von Gründen zurückzuweisen.
Die Meldegebühr dient zur finanziellen Durchführung der Hundeausstellung. Hiervon wird alles bezahlt, was zur erfolgreichen Abwicklung benötigt wird (unter anderem: Pokale, Urkunden, Anwartschaftskarten, Richter, Hallen).
Eine Anmeldung zu einer Ausstellung verpflichtet zur Zahlung der Anmeldegebühr, auch bei Nichterscheinen!
Die Aufrechterhaltung der Ordnung obliebt am Ausstellungstag der Ausstellungsleitung. Ihr steht am das Hausrecht zu. Anweisungen der Leitung ist unbedingt Folge zu leisten. Zuwiederhandlungen können den Verweis vom Ausstellungsgelände, sowie den Verlust zuerkannter Preise zur Folge haben.
Jeder Hundebesitzer haftet für Schäden, selbstverschuldet oder durch den Hund verforgerufen, nach den Bestimmungen gemäß dem BGB selbst. Für Personenschäden übernimmt der Verein keine Haftung.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.