ARCD e.V.
ARCD e.V.

           Züchter                                                          Deckrüden

Bildquelle: www.von-der-wolfskaule.info

 

Altdeutscher Schäferhund

 

  • Obwohl es uns um den Altdeutschen oder auch Langstockhaar Schäferhund geht, handelt es ja eigentlich um Deutsche Schäferhunde mit längerem Fell. Deswegen gilt auch der normale DSH Standard. Die Altdeutschen haben keinen eigenen Standard, da es sich nicht um eine eigene, anerkannte Rasse handelt. Jeder reinrassige Altdeutsche Schäferhund ist im Grunde ein Deutscher Langstockhaar Schäferhund und geht auf frühere, stockhaarige Vorfahren im Schäferhundezuchtbuch zurück.
     
  • Hier ist zu beachten, dass Verpaarungen nur zwischen Hunden mit gleicher Haarart zugelassen sind (Stockhaar mit Stockhaar, Langstockhaar mit Langstockhaar). Paarungen zwischen stockhaarigen und langstockhaarigen Hunden sind nicht zulässig .

 

Deutscher Schäferhund, German Shepherd Dog

F.C.I.-Standard-Nr. 166/23.12.2010/DE
 

URSPRUNG: Deutschland

DATUM DER PUBLIKATION DES
GÜLTIGEN OFFIZIELLEN STANDARDS: 11.08.2010
 
VERWENDUNG: vielseitiger Gebrauchs-, Hüte-und Dienstgebrauchshund
 
KLASSIFIKATION FCI:
Gruppe 1 - Hütehunde und Treibhunde Sektion 1 - Schäferhunde Mit Arbeitsprüfung

KURZER GESCHICHTLICHER ÜBERBLICK:
Nach den amtlichen Festsetzungen des Vereins für Deutsche Schäferhunde (SV) e.V., Sitz Augsburg, im Verband für das Deutsche Hundewesen -VDH-, der als Gründerverein der Rasse für den Rassestandard des Deutschen Schäferhundes verantwortlich zeichnet, aufgestellt in der ersten Mitgliederversammlung zu Frankfurt/M. am 20. September 1899, nach den Vorschlägen von A. Meyer und von Stephanitz, nebst den Ergänzungen der VI. Mitgliederversammlung am 28. Juli 1901, der XXIII. Mitgliederversammlung zu Köln/Rh. am 17. September 1909, der Vorstands-und Beiratssitzung zu Wiesbaden am 5. September 1930 und Zuchtausschuss-und Vorstandssitzung am 25. März 1961, im Rahmen der Weltunion der Vereine für Deutsche Schäferhunde -WUSV -, überarbeitet und bei der WUSV-Tagung am 30. August 1976 beschlossen, überarbeitet und katalogisiert mit Ermächtigungsbeschluss durch den Vorstand und Beirat vom 23./24. März 1991, geändert durch die Bundesversammlungen vom 25. Mai 1997, 31. Mai/ 01. Juni 2008 und 6./7. Juni 2009. Der Deutsche Schäferhund, mit dessen planmäßiger Züchtung im Jahre 1899 nach Gründung des Vereins begonnen wurde, ist aus den mitteldeutschen und süddeutschen Schlägen der damals vorhanden gewesenen Hütehunde herausgezüchtet worden mit dem Endziel, einen zu hohen Leistungen veranlagten Gebrauchshund zu schaffen.
Um dieses Ziel zu erreichen, wurde der Rassestandard des Deutschen Schäferhundes festgelegt, der sich sowohl auf die körperliche Beschaffenheit wie auch auf die Wesens-und Charaktereigenschaften bezieht.
 
ALLGEMEINES ERSCHEINUNGSBILD:
Der Deutsche Schäferhund ist mittelgroß, leicht gestreckt, kräftig und gut bemuskelt, die Knochen trocken und das Gesamtgefüge fest.
 
WICHTIGE MAßVERHÄLTNISSE:
Die Widerristhöhe beträgt für Rüden 60 cm bis 65 cm, bei Hündinnen 55 cm bis 60 cm. Die Rumpflänge übertrifft das Maß der Widerristhöhe um etwa 10 -17 %.
 
WESEN:
Der Deutsche Schäferhund muss vom Wesensbild her ausgeglichen, nervenfest, selbstsicher, absolut unbefangen und (außerhalb einer Reizlage) gutartig sein, dazu aufmerksam und führig. Er muss Triebverhalten, Belastbarkeit und Selbstsicherheit besitzen, um als Begleit-, Wach-, Schutz-, Dienst- und Hütehund geeignet zu sein.
 
KOPF:
Der Kopf ist keilförmig, der Körpergröße entsprechend (Länge etwa 40 % der Widerristhöhe), ohne plump zu sein oder überstreckt zu sein, in der Gesamterscheinung trocken, zwischen den Ohren mäßig breit. Die Stirn ist von vorn und von der Seite gesehen nur wenig gewölbt und ohne oder mit nur schwach angedeuteter Mittelfurche.
 
Das Verhältnis von Oberkopf zu Gesichtsteil beträgt 50 % zu 50 %. Die Oberkopfbreite entspricht in etwa der Oberkopflänge. Der Oberkopf geht (von oben gesehen) von den Ohren zur Nasenkuppe sich gleichmäßig verjüngend mit schräg verlaufendem, nicht scharf ausgebildetem Stirnabsatz in den keilförmig verlaufenden Gesichtsteil (Fangteil) des Kopfes über. Ober-und Unterkiefer sind kräftig ausgebildet.

Der Nasenrücken gerade, eine Einsattelung oder Aufwölbung ist nicht erwünscht. Die Lippen sind straff, gut schließend und von dunkler Färbung.

 

NASE:

muss schwarz sein.

 

GEBISS:

muss kräftig, gesund und vollständig sein (42 Zähne gemäß der Zahnformel). Der Deutsche Schäferhund hat ein Scherengebiss, d.h. die Schneidezähne müssen scherenartig ineinandergreifen, wobei die Schneidezähne des Oberkiefers scherenartig die des Unterkiefers überschneiden. Auf-, Vor-und Rückbeißen ist fehlerhaft, ebenso größere Zwischenräume zwischen den Zähnen (lückenhafte Stellung). Fehlerhaft ist ebenso die gerade Zahnleiste der Schneidezähne. Die Kieferknochen müssen kräftig entwickelt sein, damit die Zähne tief in die Zahnleiste eingebettet sein können.

 

AUGEN:

sind mittelgroß, mandelförmig, etwas schrägliegend und nicht hervortretend. Die Farbe der Augen soll möglichst dunkel sein. Helle, stechende Augen sind nicht erwünscht, da sie den Ausdruck des Hundes beeinträchtigen.

OHREN:

Der Deutsche Schäferhund hat Stehohren von mittlerer Größe, die aufrecht und gleichgerichtet getragen werden (nicht seitwärts eingezogen), sie sind spitz auslaufend und mit der Muschel nach vorn gestellt. Kippohren und Hängeohren sind fehlerhaft. In der Bewegung bzw. in Ruhestellung nach hinten angelegt getragene Ohren sind nicht fehlerhaft. Hals

 

DER HALS:

soll kräftig, gut bemuskelt und ohne lose Kehlhaut (Wamme) sein. Die Zuwinkelung zum Rumpf (Horizontale) beträgt ca. 45 %.

 

KÖRPER:

 

DIE OBERLINIE:

verläuft vom Halsansatz an über den hohen langen Widerrist und über den geraden Rücken bis zur leicht abfallenden Kruppe ohne sichtbare Unterbrechung.

 

DER RÜCKEN:

ist mäßig lang, fest, kräftig und gut bemuskelt. Die Lende ist breit, kurz, kräftig ausgebildet und gut bemuskelt. Die Kruppe soll lang und leicht abfallend (ca. 23° zur Horizontalen) sein und ohne Unterbrechung der Oberlinie in den Rutenansatz übergehen.

 

DIE BRUST:

soll mäßig breit sein, die Unterbrust möglichst lang und ausgeprägt. Die Brusttiefe soll etwa 45 % bis 48 % der Widerristhöhe betragen.

 

DIE RIPPEN:

sollen mäßige Wölbung ausweisen, tonnenförmige Brust ist ebenso fehlerhaft wie Flachrippigkeit.

 

DIE RUTE:

reicht mindestens bis zum Sprunggelenk, jedoch nicht über die Mitte des Hintermittelfußes hinaus. Sie ist an der Unterseite etwas länger behaart und wird in sanft herabhängendem Bogen getragen, wobei sie in der Erregung und in der Bewegung stärker angehoben getragen wird, jedoch nicht über die Horizontale hinaus. Operative Korrekturen sind verboten.

 

GLIEDMAßEN:

 

VORHAND:

Die Vordergliedmaßen sind von allen Seiten gesehen gerade, von vorn gesehen absolut parallel.

 

Schulter und Oberarm sind von gleicher Länge und mittels kräftiger Bemuskelung fest am Rumpf angelagert. Die Winkelung von Schulterblatt und Oberarm beträgt im Idealfall 90°, im Regelfall bis 110°.

 

Die Ellenbogen dürfen weder im Stand noch in der Bewegung ausgedreht werden und ebenso nicht eingedrückt sein. Die Unterarme sind von allen Seiten gesehen gerade und zueinander absolut parallel stehend, trocken und fest bemuskelt. Der Vordermittelfuß hat eine Länge von ca. 1/3 des Unterarmes und hat einen Winkel von ca. 20° bis 22° zu diesem. Sowohl ein zu schräg stehender Vordermittelfuß (mehr als 22°) als auch ein steil stehender Vordermittelfuß (weniger als 20°) beeinträchtigen die Gebrauchseignung, insbesondere die Ausdauerfähigkeit.

 

Die Pfoten sind rundlich, gut geschlossen und gewölbt, die Sohlen hart, aber nicht spröde. Die Nägel sind kräftig und von dunkler Farbe.

 

HINTERHAND:

Die Stellung der Hinterläufe ist leicht rückständig, wobei die Hintergliedmaßen von hinten gesehen parallel zueinander stehen. Oberschenkel und Unterschenkel sind von annähernd gleicher Länge und bilden einen Winkel von ca. 120°, die Keulen sind kräftig und gut bemuskelt.

 

Die Sprunggelenke sind kräftig ausgebildet und fest, der Hintermittelfuß steht senkrecht unter dem Sprunggelenk.

 

Die Pfoten sind geschlossen, leicht gewölbt, die Ballen hart und von dunkler Farbe, die Nägel kräftig, gewölbt und ebenfalls von dunkler Farbe.

 

GANGWERK:

Der Deutsche Schäferhund ist ein Traber. Die Gliedmaßen müssen in Länge und Winkelungen so aufeinander abgestimmt sein, dass er ohne wesentliche Veränderung der Rückenlinie die Hinterhand bis zum Rumpf hin verschieben und mit der Vorhand genausoweit ausgreifen kann. Jede Neigung zur Überwinkelung der Hinterhand mindert die Festigkeit und die Ausdauer und damit die Gebrauchstüchtigkeit.

 

Bei korrekten Gebäudeverhältnissen und Winkelungen ergibt sich ein raumgreifendes, flach über den Boden gehendes Gangwerk, das den Eindruck müheloser Vorwärtsbewegungen vermittelt. Bei einem nach vorn geschobenen Kopf und leicht angehobener Rute ergibt sich bei einem gleichmäßigen und ruhigen Trab eine von den Ohrenspitzen über den Nacken und Rücken bis zum Rutenende verlaufende weichgeschwungene und nicht unterbrochene Rückenlinie.

 

HAUT:

Die Haut ist (lose) anliegend, ohne jedoch Falten zu bilden.

 

HAARKLEID:

 

BESCHAFFENHEIT DES HAARES:

HAAR:

Der Deutsche Schäferhund wird in den Haarvarietäten Stockhaar und Langstockhaar -beide mit Unterwolle -gezüchtet.

 

STOCKHAAR:

Das Deckhaar soll möglichst dicht, gerade harsch und fest anliegend sein. Am Kopf einschließlich des Ohrinnern, an der Vorderseite der Läufe, an Pfoten und Zehen kurz, am Hals etwas länger und stärker behaart. An der Rückseite der Läufe verlän- gert sich das Haar bis zum Vorfußwurzelgelenk bzw. bis zum Sprunggelenk, an der Rückseite der Keulen bildet es mäßige Hosen.

 

LANGSTOCKHAAR:

Das Deckhaar soll lang, weich und nicht fest anliegend sein, mit Fahnen an Ohren und Läufen, buschige Hosen und buschige Rute mit Fahnenbildung nach unten. Am Kopf einschließlich des Ohrinnern, an der Vorderseite der Läufe, an Pfoten und Zehen kurz, am Hals länger und stärker behaart, nahezu eine Mähne bildend. An der Rückseite der Läufe verlängert sich das Haar bis zum Vorderfußwurzelgelenk bzw. bis zum Sprunggelenk und bildet an der Rückseite der Keulen deutliche Hosen.

 

FARBEN:

Schwarz mit rotbraunen, braunen, gelben bis hellgrauen Abzeichen. Schwarz einfarbig, grau mit dunklerer Wolkung, schwarzem Sattel und Maske. Unauffällige, kleine weiße Brustabzeichen, sowie helle Innenseiten sind zugelassen, aber nicht erwünscht. Die Nasenkuppe muss bei allen Farbschlägen schwarz sein. Fehlende Maske, helle bis stechende Augenfarbe sowie helle bis weißliche Abzeichen an Brust und Innenseiten. Helle Krallen und rote Rutenspitze sind als Pigmentschwäche zu bewerten. Die Unterwolle zeigt einen leichten Grauton. Die Farbe weiß ist nicht zugelassen.

 

GRÖßE/GEWICHT:

Rüden:           Widerristhöhe 60 cm bis 65 cm

                         Gewicht: 30 kg bis 40 kg

 

Hündinnen:   Widerristhöhe 55 cm bis 60 cm

                          Gewicht 22 kg bis 32 kg

 

HODEN:

Rüden sollten zwei offensichtlich normal entwickelte Hoden aufweisen, die sich vollständig im Skrotum befinden.

 

FEHLER:

Jede Abweichung von den vorgenannten Punkten sollte als Fehler angesehen werden, dessen Bewertung im genauen Verhältnis zum Grad der Abweichung stehen sollte.

 

SCHWERE FEHLER:

Abweichungen von den vorstehend beschriebenen Rassekennzeichen, die die Gebrauchsfähigkeit beeinträchtigen.

 

Ohrenfehler:

Seitlich zu tief angesetzte Ohren, Kippohren, Schildspannerstellung der Ohren, nicht gefestigte Ohren.

 

Erhebliche Pigmentmängel.

 

Stark beeinträchtigte Gesamtfestigkeit.

 

ZAHNFEHLER:

Alle Abweichungen vom Scherengebiss und der Zahnformel, soweit es sich nicht um ausschließende Fehler (siehe folgendes) handelt.

 

DISQUALIFIZIERENDE FEHLER

  • Aggressive oder űbermässig ängstliche Hunde
  • Hunde, die deutlich physische Abnormalitäten oder Verhaltensstőrungen aufweisen.

a) Wesensschwache, bissige und nervenschwache Hunde.

b) Monorchiden und Kryptorchiden sowie Hunde mit deutlich ungleichen bzw. verkümmerten Hoden.

c)Hunde mit entstellenden Ohren-bzw. Rutenfehlern.

d) Hunde mit Missbildungen.

e) Hunde mit Zahnfehlern bei Fehlen von: 1 mal Prämolar 3 und ein                 weiterer Zahn oder 1 Fangzahn oder 1 Prämolar 4 oder 1 Molar 1 bzw.     
     Molar 2 oder insgesamt 3 Zähne und mehr.

f) Hunde mit Kiefermängeln: Rückbiss von 2 mm und mehr, Vorbiss,
    Aufbeißen im gesamten Schneidezahnbereich.

g) Hunde mit Über-bzw. Untergröße von mehr als 1 cm.

h) Albinismus

i) Die Haarfarbe weiß (auch bei dunklen Augen und Nägeln).

j) Langstockhaar ohne Unterwolle.

k) Langhaar (langes, weiches Deckhaar ohne Unterwolle,meist auf der
     Rückenmitte gescheitelt, Fahnen an Ohren und Läufen und an der Rute).

 

N.B.

  • Rüden müssen zwei offensichtlich normal entwickelte Hoden aufweisen, die sich vollständig im Hodensack befinden.
  • Zur Zucht sollen ausschließlich funktional und klinisch gesunde, rassetypische Hunde verwendet werden.
 

 

Kontakt

 

 

         Hauptzuchtbuchamt

  

                    B. Prisor

ARCD e.V.
Kolonie 16
06925 Annaburg
 
e-mail:
 

 

 

              1.Vorsitzender

Telefon

0160-2544740

 

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